Interne Meldestelle der Scheer Group

Effektive Compliance hat für die Scheer Group und ihre Unternehmen höchste Priorität. Ein wichtiger Teil davon ist die Förderung einer Kultur, in der ungesetzliches Verhalten gemeldet und angesprochen werden kann. Verstöße gegen geltendes Recht müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und möglichen Schaden von den Betroffenen, Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Kunden, dem Unternehmen und sonstigen Dritten abzuwenden. Der "Compliance Ombudsmann" und das ISO 27001-zertifizierte Hinweisgebersystem bei www.scheer-group.hintbox.eu sind Bestandteile des Compliance-Systems und der Compliance-Kultur der Scheer Group.

Wer kann Verstöße melden?

Das Hinweisgebersystem der Scheer Group steht nicht nur allen Mitarbeitern, sondern auch Dritten, externen Partnern, Dienstleistern und Lieferanten zur Verfügung. Das Hinweisgebersystem dient dazu, Gesetzesverstöße oder mögliche Verstöße gegen interne Regelungen und Richtlinien, insbesondere den Verhaltenskodex der Scheer Group, zu melden und zu untersuchen. Das System kann auch genutzt werden, um Informationen über Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen durch die Scheer Group oder ihre Lieferanten und Dienstleister zu melden.

Wie können Verstöße gemeldet werden?

Wenn Sie von einem Verstoß betroffen sind oder als Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunde oder sonstiger Dritter glauben, solche Verstöße beobachtet zu haben, können Sie Ihre Informationen an unseren Compliance-Ombudsmann melden:

THS Treuhand Saar Compliance GmbH
Feldmannstraße 103
66119 Saarbrücken

Telefon: +49 (0) 681 996860
Fax: +49 (0) 681 9968660
E-Mail: info@ths-compliance.de

oder über unser Portal für Informationen: www.scheer-group.hintbox.eu.

Was kann gemeldet werden?

Sie können sich an unsere interne Meldestelle wenden, wenn Sie Verstöße in den folgenden Bereichen melden möchten

  • Verstöße gegen das Strafrecht
  • Bußgeldbewehrte Verstöße, wenn die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte der Arbeitnehmer oder ihrer Vertretungsorgane dient, z.B. Vorschriften über
    • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
    • Gesundheitsschutz
    • Mindestlohn
    • Befristete Beschäftigung
  • Sonstige Verstöße gegen Bundes- und Landesgesetze und unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union, z.B.
    • Geldwäscherei
    • Finanzierung des Terrorismus
    • Produktsicherheit und Konformität
    • Schutz der Umwelt
    • Verbraucherschutzbestimmungen
  • Verstöße gegen IT-Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen
  • Verstöße gegen die Vorschriften über das öffentliche Auftragswesen
  • Verstöße gegen steuerrechtliche Normen für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften

Datenschutz

Je nach Art und Bearbeitung der Meldung können personenbezogene Daten im Rahmen des Meldeverfahrens verarbeitet werden. Unsere Datenschutzinformationen in Bezug auf die Meldestelle finden Sie unter folgender Adresse Link.